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Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis
22/05/2023![Severance pay](https://www.stb-switt.de/wp-content/uploads/2021/12/abfindung.jpg)
Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
26/05/2023Ab 01.04.2023 werden laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet. Berücksichtigt wird dabei „die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022“. Das heißt unter anderem für Angestellte oder Beamte: Durch die höheren Steuerfreibeträge können sie auch mit einem höheren Netto-Gehalt auf ihrem Konto rechnen.