• info@stb-switt.de
    S_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75px
    • Home
    • News
    • Leistungen
    • Digital
    • Karriere
    • Über uns
    • Kontakt
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    ✕
    • Filtern nach
    • Kategorien
    • Tags
    • Autor
    • alle anzeigen
    • Alle
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Außenprüfung
    • Corona Krise
    • Einkommensteuer
    • Erbschaft
    • Finanzen
    • Gesetze
    • Gewerbesteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Kassenführung
    • Körperschaftssteuer
    • Lohnsteuer
    • Schenkungsteuer
    • Soforthilfe
    • Sonstige
    • Sozialversicherung
    • Umsatzsteuer
    • Urteile
    • Verfahrensrecht
    • Zivilrecht
    • Alle
    • Alle
    • DATEV
    • Oksana
    • Wim Woeber
    • Stefan Witt
    12/12/2022
    Autor DATEV am 12/12/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück

    Wenn Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellen, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern […]
    Like0
    Zum Text
    07/12/2022
    Autor DATEV am 07/12/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen

    Zinslose Darlehen sind steuerlich von Bedeutung. Die Unverzinslichkeit und die daraus stammenden Steuerfolgen zeigen sich insbesondere in zwei wesentlichen Bereichen: Erstens als Incentive-Leistung eines Arbeitgebers an […]
    Like0
    Zum Text
    05/12/2022
    Autor DATEV am 05/12/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Kein einkünftebezogener Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen

    Wenn an den Grundstücken eines Steuerpflichtigen Grundschulden bestellt werden, die der Absicherung von Darlehen dienen, die eine Personengesellschaft aufgenommen hat, deren Gesellschaftsanteile von Angehörigen des Steuerpflichtigen […]
    Like0
    Zum Text
    03/12/2022
    Autor DATEV am 03/12/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Doppelte Haushaltsführung – Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit AuslandsbezugDoppelte Haushaltsführung – Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug

    Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet […]
    Like0
    Zum Text
    14/11/2022
    Autor DATEV am 14/11/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

    Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch nach der Neufassung der entsprechenden Vorschrift nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Rechnungsbetrag auf einem […]
    Like0
    Zum Text
    09/11/2022
    Autor DATEV am 09/11/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Interessanter Beschluss des Bundesfinanzhofs

    Mit Beschluss vom 29.03.2022 stellt der Bundesfinanzhof zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) folgende Leitsätze auf: Die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht ist […]
    Like0
    Zum Text
    07/11/2022
    Bundesfinanzministerium zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
    Autor DATEV am 07/11/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Kosten für das Projektcontrolling als sofort 
abzugsfähige Finanzierungskosten

    In erster Instanz entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass die Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes nicht als Herstellungskosten, sondern als […]
    Like0
    Zum Text
    05/11/2022
    Fahrtkosten als Reisekosten?
    Autor DATEV am 05/11/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten

    Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob tatsächliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die durch die Nutzung der Tankkarte des Arbeitgebers […]
    Like0
    Zum Text
    11/10/2022
    Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art, die bekannteste ist wohl weiterhin „eBay“, werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. Der zahlenmäßige Umfang von Veräußerungen durch einzelne Personen und der dafür aufgewandte Zeitaufwand können aber durchaus dazu führen, dass die Finanzverwaltung Überlegungen und Nachforschungen anstellt, ob diese Tätigkeit wirklich nur eine Privatsache ist oder ob nicht die Grenze zum steuerpflichtigen Gewerbebetrieb überschritten wird. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können. Das wäre neben der Gewerbesteuer und Einkommensteuer auch noch die Umsatzsteuer, die aber hier nicht behandelt werden soll. Nach der für gewerbliche Einkünfte geltenden grundsätzlichen Vorschrift in § 15 Abs. 2 EStG setzt die Anwendung dieser Vorschrift voraus, dass eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr unternommen wird, bei der die Absicht besteht, daraus Gewinne zu erzielen. Bei der Beurteilung, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss nach der steuerlichen Rechtsprechung auf das Gesamtbild der Verhältnisse abgestellt werden. Wann dieses Gesamtbild auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt, ist für die Abgrenzung zwischen einem privaten Grundstücksverkauf und einem gewerblichen Grundstückshandel von der steuerlichen Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen bereits besprochen worden. Diese Urteile befassen sich wegen der erheblichen Bedeutung im Einzelfall i. d. R. mit der Anzahl der Grundstücksgeschäfte. Diese Anzahl ist aber für die Veräußerungen von beweglichen Wirtschaftsgütern nicht entscheidend. Zum Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern hat sich das oberste Steuergericht (Bundesfinanzhof) nur in sehr wenigen Einzelfällen geäußert. Dabei hat das Gericht aber einige Grundsätze aufgestellt, die für die Abgrenzung hilfreich sind. Erfolgt die Anschaffung der Wirtschaftsgüter zum privaten Gebrauch und ohne Veräußerungsabsicht, spricht dies gegen einen Gewerbebetrieb. Werden allerdings wiederholt Gegenstände angeschafft, die nicht privat genutzt werden, sondern bei denen die Absicht besteht, sie wieder zu verkaufen, liegt ein Gewerbebetrieb vor. Der gewerbliche Handel wird gekennzeichnet vom Erwerb und der Weiterveräußerung. Die Anzahl und der Zeitraum der Veräußerungen ist dann nicht maßgebend für die Einordnung, wenn die ohne Veräußerungsabsicht erworbenen Wirtschaftsgüter, z. B. für eine private Briefmarken- oder Eisenbahnsammlung, später doch veräußert werden. Dies sieht der BFH als Umschichtung von Vermögen innerhalb der privaten Vermögensanlage. Anhand der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen und der geführten Aufzeichnungen muss unter Anwendung der vorstehenden Abgrenzungsmerkmale entschieden werden, ob die Wirtschaftsgüter mit Weiterveräußerungsabsicht erworben wurden oder ob der Fokus auf dem Aufbau einer privaten Sammlung lag. Die Abgrenzung ist natürlich besonders schwierig, wenn der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb unterhält und auf dem gleichen Gebiet noch eine Sammlung im Privatvermögen aufbaut und unterhält. Für diesen Fall kommt dem Nachweis der Zugehörigkeit zur jeweiligen Vermögensart durch den Steuerpflichtigen besondere Bedeutung zu und bei fehlender Abgrenzungsmöglichkeit kann die Zuordnung durch das Finanzamt nur schwer widerlegt werden. Aber auch bei der Einordnung der Käufe/Verkäufe in den privaten Bereich kann eine Einkommensteuerpflicht gewisser privater Verkäufe eintreten. Wenn Gegenstände des Privatvermögens innerhalb eines Jahres an- und verkauft werden, ist ein daraus erzielter Gewinn gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Zu diesen steuerpflichtigen Gegenständen zählen z. B. Edelmetalle, Schmuck, Gemälde und auch Münzen. Aber auch Fremdwährungen und Kryptowährungen fallen unter diese Regelung. Zu den Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs rechnen u. a. Möbel, sonstiger Hausrat, Fahrräder und auch Pkw (allerdings letztere nicht, wenn es sich um Oldtimer handelt, die nicht mehr genutzt werden).
    Autor DATEV am 11/10/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Überentnahmen bei sinngemäßer Anwendung der Regelungen auf Einnahmen-Überschuss-Rechner?

    Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen […]
    Like0
    Zum Text
    03/10/2022
    Autor DATEV am 03/10/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung Umsatzsteuer als Betriebseinnahme

    Der Kläger wendete sich gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Nichtberücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen. […]
    Like0
    Zum Text
    15/09/2022
    Autor DATEV am 15/09/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Verluste aus sog. Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten voll abziehbar

    Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- […]
    Like0
    Zum Text
    12/09/2022
    Autor DATEV am 12/09/2022
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungsmäßig

    Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten ist verfassungskonform. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern […]
    Like0
    Zum Text
    Prev page
    123456789101112131415
    Next page
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    © 2023 Stefan Witt Steuerberater mit begeisterter Unterstützung von Westküste UG
      • info@stb-switt.de