• info@stb-switt.de
    S_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75pxS_Witt_Logo_75px
    • Home
    • News
    • Leistungen
    • Digital
    • Karriere
    • Über uns
    • Kontakt
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    ✕
    • Filtern nach
    • Kategorien
    • Tags
    • Autor
    • alle anzeigen
    • Alle
    • Allgemein
    • Arbeitsrecht
    • Außenprüfung
    • Corona Krise
    • Einkommensteuer
    • Erbschaft
    • Finanzen
    • Gesetze
    • Gewerbesteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Kassenführung
    • Körperschaftssteuer
    • Lohnsteuer
    • Schenkungsteuer
    • Soforthilfe
    • Sonstige
    • Umsatzsteuer
    • Urteile
    • Verfahrensrecht
    • Zivilrecht
    • Alle
    • Alle
    • DATEV
    • Wim Woeber
    03/01/2022
    Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022
    Autor DATEV am 03/01/2022
    Kategorien
    • Allgemein

    Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022

    Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden. Bei einem Ledigen wird demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen […]
    Like0
    Zum Text
    30/12/2021
    wegeunfall
    Autor DATEV am 30/12/2021
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Kosten bei Wegeunfall als Werbungskosten absetzbar

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt („Wegeunfall“) entstehen und nicht von dritter Seite erstattet werden, sind als Werbungskosten absetzbar. Zahlungen vom Arbeitgeber […]
    Like0
    Zum Text
    27/12/2021
    Autor DATEV am 27/12/2021
    Kategorien
    • Umsatzsteuer

    Büro- und Organisations-Bonus bzw. Förderprovision unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen

    Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen unterliegen der Büro- und Organisations-Bonus bzw. die Förderprovision der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen. Sie würden eine Aufstockung der – vom Beklagten als […]
    Like0
    Zum Text
    22/12/2021
    Gemeinde
    Autor DATEV am 22/12/2021
    Kategorien
    • Verfahrensrecht

    Anordnung der Teilnahme eines Gemeinde
bediensteten an der Außenprüfung

    Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke steht nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses entgegen, wenn das […]
    Like0
    Zum Text
    18/12/2021
    Severance pay
    Autor DATEV am 18/12/2021
    Kategorien
    • Allgemein

    Echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer – Keine Wertguthabenfähigkeit

    Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. […]
    Like0
    Zum Text
    16/12/2021
    Autor DATEV am 16/12/2021
    Kategorien
    • Erbschaft

    Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben abziehbar?

    Die Eltern des Klägers hatten ihre Söhne als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter dem Kläger ein Grundstück […]
    Like0
    Zum Text
    15/12/2021
    Interest rate
    Autor DATEV am 15/12/2021
    Kategorien
    • Körperschaftssteuer

    Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens – Verdeckte Gewinnausschüttung?

    Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich […]
    Like0
    Zum Text
    13/12/2021
    Registered mail
    Autor DATEV am 13/12/2021
    Kategorien
    • Arbeitsrecht

    Anscheinsbeweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens – Vorlage des Sendungsstatus nicht ausreichend

    Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte das Gericht u. a. über den Zugang einer mittels Einwurfeinschreibens versandten Einladung zu einem BEM (Betriebliches […]
    Like0
    Zum Text
    10/12/2021
    Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art, die bekannteste ist wohl weiterhin „eBay“, werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. Der zahlenmäßige Umfang von Veräußerungen durch einzelne Personen und der dafür aufgewandte Zeitaufwand können aber durchaus dazu führen, dass die Finanzverwaltung Überlegungen und Nachforschungen anstellt, ob diese Tätigkeit wirklich nur eine Privatsache ist oder ob nicht die Grenze zum steuerpflichtigen Gewerbebetrieb überschritten wird. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können. Das wäre neben der Gewerbesteuer und Einkommensteuer auch noch die Umsatzsteuer, die aber hier nicht behandelt werden soll. Nach der für gewerbliche Einkünfte geltenden grundsätzlichen Vorschrift in § 15 Abs. 2 EStG setzt die Anwendung dieser Vorschrift voraus, dass eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr unternommen wird, bei der die Absicht besteht, daraus Gewinne zu erzielen. Bei der Beurteilung, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss nach der steuerlichen Rechtsprechung auf das Gesamtbild der Verhältnisse abgestellt werden. Wann dieses Gesamtbild auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt, ist für die Abgrenzung zwischen einem privaten Grundstücksverkauf und einem gewerblichen Grundstückshandel von der steuerlichen Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen bereits besprochen worden. Diese Urteile befassen sich wegen der erheblichen Bedeutung im Einzelfall i. d. R. mit der Anzahl der Grundstücksgeschäfte. Diese Anzahl ist aber für die Veräußerungen von beweglichen Wirtschaftsgütern nicht entscheidend. Zum Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern hat sich das oberste Steuergericht (Bundesfinanzhof) nur in sehr wenigen Einzelfällen geäußert. Dabei hat das Gericht aber einige Grundsätze aufgestellt, die für die Abgrenzung hilfreich sind. Erfolgt die Anschaffung der Wirtschaftsgüter zum privaten Gebrauch und ohne Veräußerungsabsicht, spricht dies gegen einen Gewerbebetrieb. Werden allerdings wiederholt Gegenstände angeschafft, die nicht privat genutzt werden, sondern bei denen die Absicht besteht, sie wieder zu verkaufen, liegt ein Gewerbebetrieb vor. Der gewerbliche Handel wird gekennzeichnet vom Erwerb und der Weiterveräußerung. Die Anzahl und der Zeitraum der Veräußerungen ist dann nicht maßgebend für die Einordnung, wenn die ohne Veräußerungsabsicht erworbenen Wirtschaftsgüter, z. B. für eine private Briefmarken- oder Eisenbahnsammlung, später doch veräußert werden. Dies sieht der BFH als Umschichtung von Vermögen innerhalb der privaten Vermögensanlage. Anhand der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen und der geführten Aufzeichnungen muss unter Anwendung der vorstehenden Abgrenzungsmerkmale entschieden werden, ob die Wirtschaftsgüter mit Weiterveräußerungsabsicht erworben wurden oder ob der Fokus auf dem Aufbau einer privaten Sammlung lag. Die Abgrenzung ist natürlich besonders schwierig, wenn der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb unterhält und auf dem gleichen Gebiet noch eine Sammlung im Privatvermögen aufbaut und unterhält. Für diesen Fall kommt dem Nachweis der Zugehörigkeit zur jeweiligen Vermögensart durch den Steuerpflichtigen besondere Bedeutung zu und bei fehlender Abgrenzungsmöglichkeit kann die Zuordnung durch das Finanzamt nur schwer widerlegt werden. Aber auch bei der Einordnung der Käufe/Verkäufe in den privaten Bereich kann eine Einkommensteuerpflicht gewisser privater Verkäufe eintreten. Wenn Gegenstände des Privatvermögens innerhalb eines Jahres an- und verkauft werden, ist ein daraus erzielter Gewinn gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Zu diesen steuerpflichtigen Gegenständen zählen z. B. Edelmetalle, Schmuck, Gemälde und auch Münzen. Aber auch Fremdwährungen und Kryptowährungen fallen unter diese Regelung. Zu den Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs rechnen u. a. Möbel, sonstiger Hausrat, Fahrräder und auch Pkw (allerdings letztere nicht, wenn es sich um Oldtimer handelt, die nicht mehr genutzt werden).
    Autor DATEV am 10/12/2021
    Kategorien
    • Einkommensteuer

    Private Veräußerungen von Wirtschaftsgütern über Internetplattformen

    Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art, die bekannteste ist wohl weiterhin „eBay“, werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände […]
    Like0
    Zum Text
    Prev page
    1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435
    Next page
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    home_company_pic11
    ADRESSEN

    Stefan Witt Steuerberater
    Herrenholz 18
    23556 Lübeck

    info@stb-switt.de

    +49 451 8892504

    © 2023 Stefan Witt Steuerberater mit begeisterter Unterstützung von Westküste UG
      • info@stb-switt.de